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   BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23   

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https://dejure.org/2024,1608
BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23 (https://dejure.org/2024,1608)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2024 - 8 AS 16/23 (https://dejure.org/2024,1608)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 8 AS 16/23 (https://dejure.org/2024,1608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

  • IWW

    § 15 Abs. 2 AGG, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 45 Abs. 3 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Befangenheitsantrag; Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts; Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

  • rewis.io

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alle Richter sind befangen!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350) .

    Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350) .

    Ein Ablehnungsgesuch, das sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, ist in der Regel eindeutig unzulässig (BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 19, BGHZ 226, 350; 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 - Rn. 5) .

    Sollten im Anschluss an den vorliegenden Beschluss des Senats gemäß § 45 Abs. 3 ZPO noch weitere inhaltsgleiche Ablehnungsgesuche des Klägers in Entschädigungsverfahren nach § 15 Abs. 2 AGG - erstmals oder zum wiederholten Male - angebracht werden, wird das Landesarbeitsgericht eine eigene Verwerfung dieser Ablehnungsgesuche als unzulässig in Betracht zu ziehen haben (vgl. BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 30 mwN, BGHZ 226, 350) .

  • BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21

    Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
    Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350) .

    Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2023 - 4 Sa 900/22

    Rechtsmissbrauch - Zahlung einer Entschädigung - Benachteiligung wegen des

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
    Zur Begründung hat der Kläger geltend gemacht, die Ablehnungsgesuche würden im Wesentlichen auf das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht zum Az. - 4 Sa 900/22 - gestützt, in dem er entsprechende Gesuche angebracht habe.
  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
    Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 8; 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18, BAGE 143, 256) .
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZN 530/19

    Befangenheit - Mitwirkung an Entwicklung und Aufrechterhaltung ständiger

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
    Gründe für ein solches Misstrauen sind gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 8; 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18, BAGE 143, 256) .
  • BGH, 08.07.2019 - XI ZB 13/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf verschiedene Feststellungen

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
    Ein Ablehnungsgesuch, das sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, ist in der Regel eindeutig unzulässig (BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 19, BGHZ 226, 350; 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 - Rn. 5) .
  • BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels substantiierter Darlegung möglicher

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
    In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG 2. November 2023 - 2 BvR 1565/22 - Rn. 4) .
  • BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68

    Berufungsverfahren - Ausschluß eines Richters - Ausübung des Richteramtes -

    Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 16/23
    Das Bundesarbeitsgericht ist als das gegenüber dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Rechtszug zunächst höhere Gericht nach § 46 Abs. 2 ArbGG iVm. § 45 Abs. 3 ZPO für die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche zuständig (BAG 7. Februar 1968 - 5 AR 43/68 -) .
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